Galgen Eberstein
PositionLand/Region Kärnten, Bezirk Sankt Veit an der Glan, Gemeinde Eberstein
33 N 465956 / 5183264 UTM/WGS84
BeschreibungObjektbeschreibung
Der mittelalterliche1 Galgen von Eberstein stellt von seiner Bauform her eine Besonderheit dar. Er besteht, wie andere Hochgerichte, aus zwei rechteckigen aus Bruchsteinen aufgemauerten Säulen, die am Hang des Gutschenkogels über der Ortschaft thronen. Zusätzlich sind auf der dem Tal zugewandten Seite aber noch Reste einer halbkreisförmigen Mauer vorhanden, die wohl ursprünglich eine Art Podest vor den Säulen bildete. Man kann sich vorstellen, daß sich seinerzeit die Schaulustigen unterhalb des Galgens versammelten und die Durchführung der Exekution wie auf einer Bühne mitverfolgen konnten. Es ist durchaus denkbar, daß das Podest auch als Schafott, auf dem Exekutionen mit dem Schwert durchgeführt wurden, oder für weitere Hinrichtungsarten gedient haben könnte. Das Rechtsdenkmal genießt Schutzstatus nach §2a.2

Historischer Kontext
Wahrscheinlich 1077 erwarb Pfalzgraf Aribo, der Stammvater der Grafen von Görz, das Ebersteiner Gebiet als Salzburger Lehen und die Görzer konnten es bis zum Pusarnitzer Frieden 1460 als Besitz halten. Sie übten seit dem 14. Jahrhundert eine Gerichtsbarkeit aus, der Gerichtssitz befand sich 1436 nachweislich auf der aus dem 12. Jahrhundert stammenden Feste Ober-Eberstein. Ober-Eberstein wurde als Herrschaftssitz später durch die heute noch bestehende Burg bzw. das Schloß Unter-Eberstein ersetzt, verfiel und existiert heute nicht mehr. Kaiser Friedrich III., dem Eberstein durch den Pusarnitzer Frieden zufiel, verlieh 1461 Andre dem Greisenecker das Hals- und Blutgericht und das Recht, Stock und Galgen zu halten. Greisenecker verlegte seinen Sitz nach Ober-Hornberg und ließ Ober-Eberstein abreißen. Auf Unter-Eberstein, später auch Kirchhof genannt, saßen die Ebersteiner, ein Ministerialengeschlecht der Görzer, die es 1499 an die Welzer vererbten. Nach dem Tod Georgs von Greiseneck kauften die Welzer die Herrschaften Ober-Hornberg und Ober-Eberstein samt Landgericht und vereinigten sie mit ihrer Herrschaft Eberstein-Kirchhof. 1630/31 ging die Herrschaft durch Kauf an Georg David Christalnigg. Im 17. und 18. Jahrhundert kam es zu einer wirtschaftlichen Blütezeit des Ortes, die man der Eisenverhüttung, des am nahegelegenen Hüttendorfer Erzberges geförderten Mineralvorkommens, verdankte. 1775 verweigerte die landesfürstliche Lehenskommission die Verleihung des Blutgerichtes, da das Landgericht die freie Blutgerichtsbarkeit nicht mehr ausübte.3 Einige Hinrichtungen sind für das Hochgericht überliefert: so wurde am 23. Mai 1747 der Viehdieb Philipp Lackner gehängt. Eine Barbara Schöffmann wurde 1826 wegen Kindsmord belangt und angeblich auch hingerichtet, wofür es jedoch keine Belege gibt.4

Standort und Lage
Das Bauwerk stand an der Westgrenze des Landgerichts Eberstein. Diese Grenze verlief entlang einer sich in Nord-Süd-Richtung erstreckenden Bergkette über den Gutschenkogel, an dessen Osthang das Bauwerk steht. Auf der anderen Seite des Berges befand sich das Landgericht Althofen.5 Der Galgen befindet sich rund 80 Meter westlich des Bahnhofs Eberstein oberhalb eines Weges, der von Eberstein nach Süden zu einigen Häusern führt, und ist vom Talboden aus gut sichtbar. Vom Bodenrelief her ist es möglich, daß ein Sichtkontakt von der Richtstätte zur Burg Unter-Eberstein bestand. In der Nähe des Galgen befindet sich das einzige in Kärnten erhaltene Henkerhaus, die frühere Behausung des Scharfrichters.6
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1 [DehioK; S. 100]
2 [BDAK; S. 10]
3 [Dinkl56; S. 150f], [LGKE4-1; S. 127ff]
4 Laut der am Galgen angebrachten Informationstafel
5 [LGK; Blatt 25]
6 [Messn97; S. 114]

Literatur: [DehioK; S. 100], [Dinkl56; S. 150f]
Bilder/Plan
17.09.201017.09.2010PlanskizzeRekonstruktionsskizze

© Stefan Lefnaer 14.03.2015